Hans Ruoff gen. Schwarz aus Roigheim, zuerst zu Möckmühl, danach zu Stuttgart gef., weil er im Jahr 1563 zusammen mit anderen eines Nachts den Hofkeller Jakob Heiler angegriffen und zu Boden geschlagen hatte, da dieser nicht nach ihrem "Gefallen" einschenken wollte, deshalb peinlich angeklagt, jedoch auf seine Bitte und auf die Fürbitten von Grafen, Herren und seiner ehrlichen Freundschaft des strengen Rechts entledigt und freigel., gelobt eidlich, seine in Möckmühl und Stuttgart aufgelaufenen Gefängniskosten in jährlichen Raten von 10 fl jeweils auf Johannes Baptistae (24. Juni) zu bezahlen, den herzoglichen Hof unverzüglich zu verlassen, zeitlebens ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr dorthin zurückzukehren, auch keinesfalls gegen den Hz. von Württemberg Dienste anzunehmen, und schwört U. Rv.: "Auf den 28. Martii Anno etc. 66 hat dieser Schwartz Hans diese Verschreibung mit dem Eid in der Kanzlei unter Stuben im Beisein Junker Hans Israel Zülnhart und Dr. Burkhard Feßlers erstattet".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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