Abt Maurus, Prior und Konvent des Kloster Ettenheimmünster verleihen dem Bartholomäus Blankh, des Rats und Bürgermeister der Stadt Ettenheim, und seiner Ehefrau Anna Maria Schererin durch Vorbesitzer (Hiblerische Erben von Herbolzheim), Anlieger, Flurnamen und Größe festgelegte Äcker und Matten, das Essenmacher Lehen genannt, zu Erblehen. Die Beständer haben eine auf dem Lehen stehende Forderung der Kaplanei Ettenheim in Höhe von 64 fl, jährlich 3 fl 2 ß Zins, zu tilgen. Dafür sind sie in den ersten 5 Jahren von der Zahlung des Lehenzinses von jährlich 5 fl befreit und zahlen im 6. Jahr nur 4 fl. Sie sind zu jährlich 2 Fuhren verpflichtet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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