Konrad von Lomersheim (Lamerßheim) und seine Ehefrau Otilig von Venningen (Vennigen) bekunden, dass sie etliche Zehnten, Weingärten, Zinse, Güter und Gülten, sowohl Frucht wie Geld, in den Dörfern Dühren (Dörn) und Tiefenbach (Dieffenbach), in den "mercken und pflegen darumb gelegen und fellig", samt allen ihren Ansprüchen an Hans Ramung verkauft haben, und leisten dem Käufer Währschaft. Der Kauf wird wirksam nach dem Tod Philipp von Massenbachs dem Älteren, dessen verstorbene Ehefrau Merge, des verstorbenen Konrad von Venningens Tochter, eine Schwägerin bzw. Schwester der Aussteller war. Die Aussteller sind nächste und rechte Erben dieser Güter, die Philipp auf Lebenszeit innehaben und nutzen darf und ein "bysitze by den hann mag".