Der Meister und der Rat zu Straßburg schlichten Streitigkeiten um die Stadt Türkheim (Thuringkheim) zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und Graf Hans von Lupfen, Landgraf zu Stühlingen und Herr zu Landsberg, anderseits: 1. Hans' Leute zu Türkheim sollen gemeinsam mit den Reichsleuten in allen Sachen dienen, was Abgaben, (gewerffen), Zinsen, Gülten, Kosten und notwendige Dinge betrifft, die von der Stadt ausgehen. Davor sind dem jeweiligen Herrn dessen Abgaben zu entrichten. Hans ist jährlich ein Fuder Wein nach Kienzheim (Conßheim) zu antworten. Seine Leute sind von Fron- und Kriegsdiensten befreit, wenn er meint, dass sie ihm pflichtig sind. [2.] Frevelbußen des Hochgerichts sind zwischen dem Pfalzgrafen und Hans hälftig zu teilen. [3.] Die Schultheißen des Reichs und des Grafen sollen gemeinsam mit je einem Stab zu Gericht sitzen und jeder Schultheiß soll für diejenigen seiner Herrschaft siegeln, ausgenommen Priester, Edelleute, Vagabunden (mulfihe), Bastarde oder Juden. [4.] Blut- und Hochgerichtsbarkeit steht allein dem Pfalzgrafen als Vertreter des Reichs zu. [5.] Stadtmeister mit Stadtsiegel, -banner (paner) und Schlüsseln der Stadt sind ebenfalls dem Reich vorbehalten. [6.] Dieser Vertrag ist beiden an Herrschaft und Gerechtigkeit unschädlich und soll für 40 Jahre gelten. Dannach soll jeder wieder die Gerechtigkeit haben, die er vor diesem Vertrag hatte. [7.] Der Pfalzgraf und Graf Hans von Lupfen beurkunden ihre Zustimmung. Der Pfalzgraf wurde durch seine Anwälte Hans von Gemmingen, Vogt zu Germersheim, und Jakob von Fleckenstein, Schultheiß zu Hagenau, vertreten. Diese hatten geklagt, dass Hans von Lupfen auf verschiedene, näher genannte Weise die Herrschaftsrechte des Pfalzgrafen als Oberlandvogt des Elsass verletzte. Hans wurde durch seinen Bruder Graf Siegmund (Sigmont) von Lupfen vertreten, der die Anschuldigungen zurückwies und darauf verwies, dass ihre Vorfahren Rechte von der Herrschaft Österreich erhalten hätten. Als Straßburger Ratsfreunde entschieden Klaus Wormser, Ritter und gegenwärtig Stettmeister; Friedrich Bock, Ritter und alter Stadtmeister; Markus (Marx) Kerling und Matern Trachtenfels, beide Altmeister.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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