Elisabeth von Neuhoff, verwitwete Schencking, zu Beveren bezeugt am 5. Januar 1637, dass sie ihrem eigenbehörigen Zeller Evert auf Lüttkebrinkmanns Erbe aus der Dorfbauerschaft des Kirchspiels Ostbevern erlaubt habe, bei Goddert Michaelis oder Schepers 20 Reichstaler gegen eine gebührliche jährliche Pension aufzunehmen. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und zum Unterpfand. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Ausstellerin. Vermerk des Gottfried Michaelis vom 4. Dezember 1651 über die Zedierung des Konsensbriefs an das Kloster zum Brüdern wegen seiner verstorbenen Ehefrau Anne zu Gaßell

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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