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Äbtissin Victoria Weyman zu Wormeln bekennt, in Gegenwart des Propstes Joseph Cothman Henrich Trilling in Wormeln mit einer Hufe Landes, mit der Johannes Hopper bemeiert gewesen ist, und mit einer weiteren halben Hufe Landes, mit der Jürgen Rosen bemeiert gewesen ist, lebenslang bemeiert zu haben. Der Meier hat dem Kloster jährlich zwischen Michaelis (29. September) und Martini (11. November) vom ersten Stück drei Malter halb und halb und vom zweiten Stück 14 Scheffel und zwei Spint halb und halb zu liefern, ferner vom ersten Stück Haus-, Hof- und Wiesengeld zu entrichten und bei Neuwahl einer Äbtissin „die gehörige Rekognition“ zu „geben“. Nach des Meiers Tod sollen die Erben sich melden und für eine Wiederbemeierung den Weinkauf zahlen. Sollte der Meier mit der Pacht zwei Jahre rückständig sein, fallen die Ländereien an das Kloster zurück. Der „Bemeierungsschein“ ist doppelt ausgefertigt und von der Äbtissin mit dem „abteilichen Insiegel“ bzw. Petschaft gesiegelt und unterschrieben worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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