Anordnung des Kf. an die westf. Räte zur quartalsweisen Aufarbeitung der Landessachen nach dem Tod des Landdrosten, Gf Eberhard von Solms, (1602) sowie der aufgetretenen Gravamina der Ritterschaft und Städte (1612ff). Herausgabe des zwischen dem Kf. und dem Gf. von Arnsberg errichteten Vertrags über den Arnsberger Wald an die Stadt Soest, Einrichtung einer ständigen Kanzlei und Regelung der Umrechnung von Münzsorten (1617). Geistliche Gerichtsbarkeit des Offizialats Werl. Bewilligung und Umschreibung der Landdrostenstelle. Kfl. Befehl an Landdrost und Räte in Arnsberg, sich angemaßter Jurisdiktion zu enthalten und die Bezeichnung "Kanzlei" nicht mehr zu gebrauchen (1647/48). Erlaß des Kf. bezüglich Revisions- und Appellationsprozessen (1656). Erlaß des Kf. an Landdrost und Räte in Westfalen, nicht mehr das Prädikat "Arnsbergische Regierung" zu gebrauchen (1714)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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