Raugraf Philipp, Herr zu Neu-Baumburg und Alt-Baumburg (zu der nuwen und der alten Benburg), bekundet, dass er Frau Deine (Deynen), Witwe des Herrn Andreas (Endrissen), und ihren Erben 440 Gulden an guter Münze, wie sie zu Alzey gewöhnlich ist, schuldig geblieben ist, wofür er ihr eine Jahrgülte von 50 Malter Korn auf seine Dörfer Enzheim (Onßheym) und Gundersheim verschrieben hat. Er verspricht, die Gülte zwischen Mariä Himmelfahrt [15.08.] und Geburt [08.09.] zu einem Ort innerhalb von zwei Meilen um Alzey reichen zu lassen. Die Inhaberin mag die Gülte um dieselbe Summe veräußern, doch nicht an Landesherren und freie Herren (fryhin). Raugraf Philipp behält sich und seinen Erben die Rücklösung des Gültbriefs unter Reichung von 440 Gulden nach Alzey vor. Sollten die Dörfer nicht die erforderliche Menge Korn zinsen, darf der Inhaber des Gültbriefes diese pfänden und belangen.
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Raugraf Philipp, Herr zu Neu-Baumburg und Alt-Baumburg (zu der nuwen und der alten Benburg), bekundet, dass er Frau Deine (Deynen), Witwe des Herrn Andreas (Endrissen), und ihren Erben 440 Gulden an guter Münze, wie sie zu Alzey gewöhnlich ist, schuldig geblieben ist, wofür er ihr eine Jahrgülte von 50 Malter Korn auf seine Dörfer Enzheim (Onßheym) und Gundersheim verschrieben hat. Er verspricht, die Gülte zwischen Mariä Himmelfahrt [15.08.] und Geburt [08.09.] zu einem Ort innerhalb von zwei Meilen um Alzey reichen zu lassen. Die Inhaberin mag die Gülte um dieselbe Summe veräußern, doch nicht an Landesherren und freie Herren (fryhin). Raugraf Philipp behält sich und seinen Erben die Rücklösung des Gültbriefs unter Reichung von 440 Gulden nach Alzey vor. Sollten die Dörfer nicht die erforderliche Menge Korn zinsen, darf der Inhaber des Gültbriefes diese pfänden und belangen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 389
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1383 Februar 7 (uf den samßtag nachst noch unser frauwen tag kertzwyhe)
fol. 258r-259r [alt: 206r-207r]
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Rheingraf Philipp, Herr zu Neu-Bamberg und Alt-Bamberg
Siegler: Rheingraf Philipp, Herr zu Neu-Bamberg und Alt-Bamberg
Kopfregest: "Wie ringroff Philips frauwe Deinen funfftzig malter jerlicher korn gult zu Onßheym und Gunderßheym verschript".
Andreas; ux. Deine, 1383 tot
Deine (Deyne); Gläubigerin des Raugrafen Philipp; erw. 1383
Raugraf zu Neuenbaumburg und Altenbaumburg, Philipp; erw. 1383
Alzey AZ
Enzheim : Gundersheim AZ
Gundersheim AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:16 MESZ
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