Raugraf Philipp, Herr zu Neu-Baumburg und Alt-Baumburg (zu der nuwen und der alten Benburg), bekundet, dass er Frau Deine (Deynen), Witwe des Herrn Andreas (Endrissen), und ihren Erben 440 Gulden an guter Münze, wie sie zu Alzey gewöhnlich ist, schuldig geblieben ist, wofür er ihr eine Jahrgülte von 50 Malter Korn auf seine Dörfer Enzheim (Onßheym) und Gundersheim verschrieben hat. Er verspricht, die Gülte zwischen Mariä Himmelfahrt [15.08.] und Geburt [08.09.] zu einem Ort innerhalb von zwei Meilen um Alzey reichen zu lassen. Die Inhaberin mag die Gülte um dieselbe Summe veräußern, doch nicht an Landesherren und freie Herren (fryhin). Raugraf Philipp behält sich und seinen Erben die Rücklösung des Gültbriefs unter Reichung von 440 Gulden nach Alzey vor. Sollten die Dörfer nicht die erforderliche Menge Korn zinsen, darf der Inhaber des Gültbriefes diese pfänden und belangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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