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Bischof Albrecht von Straßburg bestimmt, daß nachdem die Städte Oberkirch und Oppenau mit Zinsen und Gülten merklich beschwert sind und die Städte von einigen Gläubigern die Verwilligung auf den mindern Schlag erlangt haben, der Überlauf und Fürstand von deren minderen Schlag, der von der Bezahlung der Zinsen und des Baugelds übrig bleibt, der Stadt verbleiben und zur Erledigung der Pfandschillinge usw. verwendet werden soll. Gleichzeitig erläßt er Bestimmung über Erhebung und Verwendung des Ungelds, der Bede, der Steuer, des Salzmessens usw. , setzt den aus dem Ertrag der Beden an das Bistum zu zahlenden jährlichen Betrag auf 125 Pfund Pfennige fest, bestätigt die städtischen Freiheiten usw.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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