Bischof Albrecht von Straßburg bestimmt, daß nachdem die Städte Oberkirch und Oppenau mit Zinsen und Gülten merklich beschwert sind und die Städte von einigen Gläubigern die Verwilligung auf den mindern Schlag erlangt haben, der Überlauf und Fürstand von deren minderen Schlag, der von der Bezahlung der Zinsen und des Baugelds übrig bleibt, der Stadt verbleiben und zur Erledigung der Pfandschillinge usw. verwendet werden soll. Gleichzeitig erläßt er Bestimmung über Erhebung und Verwendung des Ungelds, der Bede, der Steuer, des Salzmessens usw. , setzt den aus dem Ertrag der Beden an das Bistum zu zahlenden jährlichen Betrag auf 125 Pfund Pfennige fest, bestätigt die städtischen Freiheiten usw.
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Bischof Albrecht von Straßburg bestimmt, daß nachdem die Städte Oberkirch und Oppenau mit Zinsen und Gülten merklich beschwert sind und die Städte von einigen Gläubigern die Verwilligung auf den mindern Schlag erlangt haben, der Überlauf und Fürstand von deren minderen Schlag, der von der Bezahlung der Zinsen und des Baugelds übrig bleibt, der Stadt verbleiben und zur Erledigung der Pfandschillinge usw. verwendet werden soll. Gleichzeitig erläßt er Bestimmung über Erhebung und Verwendung des Ungelds, der Bede, der Steuer, des Salzmessens usw. , setzt den aus dem Ertrag der Beden an das Bistum zu zahlenden jährlichen Betrag auf 125 Pfund Pfennige fest, bestätigt die städtischen Freiheiten usw.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 33 Nr. 960
Konv. 45
Oberkirch (Stadt), Gemeinden
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 33 Straßburg (Hochstift)
Straßburg (Hochstift) >> Spezialia >> Oberkirch (Stadt)
1500 Februar 26
Urkunden
Überlieferungsart: Abschrift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:17 MESZ
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