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Testament des Johan Stael, Dr. jur. und Syndikus der Deutsch-Ordens-Balley Westfalen, und seiner Frau Sybilla von Beisten (bei der Georgskirche) vom 1. August 1649, verkündet am 21. Juli 1653 nach dem Tode des Mannes.
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Testament des Johan Stael, Dr. jur. und Syndikus der Deutsch-Ordens-Balley Westfalen, und seiner Frau Sybilla von Beisten (bei der Georgskirche) vom 1. August 1649, verkündet am 21. Juli 1653 nach dem Tode des Mannes.
Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Nacherben sollen sein ihre Kinder Wilbrandt und Agnes Stael. Sie stiften 2 Seelenmessen am Altar der Heiligen Martinus und Gertrud in der Kirche zu Rheine für sich, für ihre + Eltern Gerhard von Biesten und Agnes von Büren, für ihren + Bruder bzw. Schwager Bernard von Biesten und Gertrud Menneman. Hierzu sollen die Zinsen des Kapitals von 25 Th. verwendet werden, die Jorgen Epping in Rheine schuldet. Sie schenken ferner dem Rat von Münster 25 Th. für die Waisenkinder und das angefangene Werckhaus. Vermächtnisse erhalten 1. die Kinder des Dominikus Eilertz und der Regina Meneken, 2. Maria Brintrupf, Tochter des Johan Brintrupf und der Gertrud Meneken (deren Vater war Melchior Meneken), 3. ihre Tochter Katharina Stael, Professa im Kloster Niessing, 4. ihre Tochter Sibilla Stael im Karmeliterinnenkloster zu Düsseldorf. Ihr Sohn Wilbrand hat sich einige Jahre in Wien aufgehalten. Sie wollen in der St. Georgskirche begraben werden. Zeugen: Johan Mollenbeck, Schmied, und Johan Wilmering, Schneider. Von Rats wegen: Henrich von Detten. Siegel des Testators.