Bürgermeister, Gericht und Gemeinde der Stadt Bretten verpflichten sich gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, die Summe von 200 Gulden, deren Aufnahme er ihnen zum Nutzen der Stadt und für notwendige Bauarbeiten (grossen notdurfftigen bauw) bewilligt hat, in vier bis sechs Jahren oder unverzüglich auf Befehl des Fürsten, zu lösen.