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Der Sekretär des Fürstbischofs von Chur [Schweiz] und öffentliche Notar Magister Tobias Zelffe vidimiert einen Wappenbrief Kaiser Friedrichs III. vom 5. Februar 1489 [A Urk. lfd. Nr. 2627] für die Gebrüder Herkules und Wilhelm von Capol.
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Der Sekretär des Fürstbischofs von Chur [Schweiz] und öffentliche Notar Magister Tobias Zelffe vidimiert einen Wappenbrief Kaiser Friedrichs III. vom 5. Februar 1489 [A Urk. lfd. Nr. 2627] für die Gebrüder Herkules und Wilhelm von Capol.
Aussteller: Tobias Zelffe, Sekretär des Fürstbischofs von Chur und öffentlicher Notar
Siegler: Tobias Zelffe mit seinem Siegel und seinem Signet
Überlieferung: Orig., Vidimus
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: An gelben, roten, weißen und schwarzen Seidenfäden anhängendes Siegel aus rotem Wachs in Holzkapsel (unbeschädigt) sowie gezeichnetes Signet des Notars (unbeschädigt)
Anmerkungen: Die Abschrift ist nicht buchstabengetreu. Auch das Wappen ist in dem Vidimus aufwendiger gestaltet und gezeichnet. Bei der Datumszeile sind dem Notar einige Fehler unterlaufen. Zum einen verschreibt er den Tag in "am pfingsten", zum anderen gibt er die Jahreszahl falsch mit 1491 an.
Die Identität des Notars wird auf der Plica des Vidimus am selben Tag von dem Churer Fürstbischof Ulrich [de Mont] bestätigt.
Datum: Beschehen in Chur in fürstbischöflicher residenz, den 12ten julii, 1669.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.