Gostenhof. Dem Bürger und Landschneidermeister Johann Maas allda wird auf sein Ansuchen gegen einen ausgestellten Revers erlaubt, sein gegen der Löblichen Pflegamtswohnung über gelegenes eingädiges Wohnhaus um 3 Schuh zu erhöhen und statt des einfachen ein gebrochenes Dach führen zu dürfen. Wobei ein Protokoll wegen des von dem einen Nachbarn, Herrn Johann Friedrich Volckamer,verstatteten einzigen Erkers hinten gegen die Volckamerschen Gebäude und den Garten zu befindlich ist.

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Staatsarchiv Nürnberg