Kaiser Karl V. gebietet Verfolgung, Festnahme oder Tötung der geächteten Philip Johann Reingrave, Sebastian Schertlin, Georg von Reckenrode und Friedrich von Reiffenberg; für jeden der Genannten, der ihm lebendig zugeführt wird, verspricht er 4000 Rheinische Gulden (à 60 Kreuzer), für jeden Umgekommenen 3000 Gulden. Eigenhändige Unterschrift. Ad mandatum J. Obernburger.

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