Kaiser Karl V. gebietet Verfolgung, Festnahme oder Tötung der
geächteten Philip Johann Reingrave, Sebastian Schertlin, Georg von Reckenrode
und Friedrich von Reiffenberg; für jeden der Genannten, der ihm lebendig
zugeführt wird, verspricht er 4000 Rheinische Gulden (à 60 Kreuzer), für jeden
Umgekommenen 3000 Gulden. Eigenhändige Unterschrift. Ad mandatum J.
Obernburger.