Deutscher Bevollmächtigter für den Abstimmungsbezirk Westpreußen (Bestand)
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I. HA Rep. 175
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Inneres >> Sonderverwaltung in Abstimmungsbezirken
Laufzeit: 1919 - 1923
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Der Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 sah in Artikel 94 bis 98 vor, dass in Teilen Westpreußens und Ostpreußens (Kreise Stuhm und Rosenberg, östlich der Nogat liegender Teil des Kreises Marienburg und östlich der Weichsel liegender Teil des Kreises Marienwerder; West- und Nordgrenze des Regierungsbezirks Allenstein bis zu ihrem Treffpunkt mit der Grenzlinie zwischen den Kreisen Oletzko und Angerburg, von dort Nordgrenze des Kreises Oletzko bis zu ihrem Treffpunkt mit der alten Grenze Ostpreußens) die Einwohner darüber abstimmen sollten, ob sie mit Deutschland oder mit Polen vereinigt werden wollten. Zur Durchführung dieser Abstimmung wurde in Artikel 95 bestimmt, dass innnerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten des Vertrages (10. Januar 1920) die deutschen, hier also: preußischen, Behörden die Abstimmungsgebiete zu räumen und die Verwaltung des westpreußischen und des ostpreußischen Gebietes jeweils zwei internationalen Kommissionen (IK) zu übergeben hätten. Diese Kommissionen besaßen - außer in gesetzgeberischer oder steuerlicher Hinsicht - alle Befugnisse der deutschen oder preußischen Regierung. Außerdem traten sie an Stelle der Regierung der Provinz oder des Regierungsbezirks. Die Abstimmungsgebiete sollten in dieser Zeit von alliierten Truppen besetzt werden.
Der Ausschuß für das westpreußische "Abstimmungsgebiet Marienwerder" (bestehend aus Italien, Frankreich, England und Japan) nahm am 17. Februar 1920 in seine Tätigkeit in Marienwerder auf; die deutschen obersten Behördenvertreter verließen das Abstimmungsgebiet. Sowohl Deutschland als auch Polen waren, analog zu den üblichen diplomatischen Gepflogenheiten, bei den alliierten Kommissionen mit einem eigenen staatlichen Vertreter akkreditiert, da es sich bei den Abstimmungsgebieten um völkerrechtlich vorübergehend autonome Gebilde handelte. Die deutschen Interessen wurden durch den "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Westpreußen" vertreten, der hierzu durch das Auswärtige Amt berufen wurde; es war der frühere Landrat in Graudenz Hans Kutter. Er wurde im März 1920 durch Theodor von Baudissin, Landrat in Neustadt/Westpreußen, abgelöst. Aufgrund der Übernahme der Verwaltung durch die IK und der mehr diplomatischen Rolle des Bevollmächtigten hatte dieser eher eine beobachtende Rolle inne; seine Tätigkeit bestand darin, an die preußische und die Reichsregierung aus dem Abstimmungsgebiet zu berichten, mit der IK namens der preußischen und der Reichsregierung zu verhandeln sowie, eher inoffiziell, die deutsch-westpreußischen Organisationen zur Wählermobilisierung zu unterstützen.
Beim Preußischen Innenministerium wurde eine "Zentralstelle für die Abstimmungsgebiete" eingerichtet, die für den behördlichen Verkehr mit den zivilen Verwaltungsbehörden in den Abstimmungsgebieten zuständig war.
Das zur Lösung der Zugehörigkeitsfrage vorgesehene Plebiszit fand am 11. Juli 1920 statt. Die Übergabe der Verwaltung an Preußen erfolgte 19. August 1920; damit hörte das Amt des Deutschen Bevollmächtigten auf zu bestehen.
Bestandsgeschichte
Die Registratur des "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Westpreußen" wurde auf Weisung des preußischen Innenministers vom Regierungspräsidenten in Marienwerder an das Geheime Staatsarchiv abgegeben (Akzession 22/1925). Die Frage, ob für die Aufbewahrung dieser Registratur nicht das Reichsarchiv zuständig wäre, wurde seinerzeit verneint, da es sich zwar äußerlich und formell um einen "Deutschen" Bevollmächtigten, tatsächlich aber um eine rein preußische Dienststelle gehandelt hätte, die dem preußischen Minister des Innern unterstand. Die Überweisung an das Geheime Staatsarchiv wurde aus der Erwägung heraus für gerechtfertigt gehalten, dass der Bevollmächtigte als Vertreter der Preußischen Zentralregierung anzusehen war. Der Bestand gelangte durch die kriegsbedingte Auslagerung 1942-44 in das Bergwerk Schönebeck schließlich in das Deutsche Zentralarchiv in Merseburg, von wo er 1993/94 nach Berlin in das Geheime Staatsarchiv PK zurückgeführt wurde.
Sieben Archivalien des Bestandes befinden sich derzeit noch im "Russischen Staatlichen Militärarchiv (RGVA)" ("Sonderarchiv Moskau") im Bestand "1503 Deutscher Bevollmächtigter für den Abstimmungsbezirk Westpreußen" (höchstwahrscheinlich die hier fehlenden Nummern 17 bis 23).
Akten zum Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Westpreußen sowie generell zum Konflikt um die deutsch-polnischen Abstimmungsgebiete sind in großer Zahl zu finden im Bestand GStA PK, I. HA Rep. 77 Innenministerium (hier v.a. Abteilung Ost-West, Titel 856: Deutsch-polnische Angelegenheiten), sowie im Bestand GStA PK, I. HA Rep. 90 A Staatsministerium, jüngere Registratur (I. HA Rep. 90 A, Nr. 1104, 3757 bis 3765). Zu verweisen ist auch auf den Bestand GStA PK, I. HA Rep. 175 A Deutsche Ausschüsse für Westpreußen und andere Verbände für die Volksabstimmung in Westpreußen am 11. Juli 1920, der die Überlieferung der nichtstaatlichen Organisationen zur Abstimmungspropaganda enthält.
Die Akten des entprechenden "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Oberschlesien" finden sich im Bestand GStA PK, I. HA Rep. 171 Deutscher Bevollmächtigter für den Abstimmungsbezirk Oberschlesien.
Der Verbleib der Akten des entprechenden "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Ostpreußen" ist unbekannt.
Bestandsumfang und -aufbau
Der Bestand enthält 31 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 1 laufenden Meter und ist frei benutzbar. Es handelt sich um Akten zur Verwaltung der Dienststelle des Bevollmächtigten, zu Fragen der allgemeinen Landesverwaltung, zu den internationalen und den Beziehungen zu den Allierten Besatzungsmächten sowie zur Volksabstimmung und der Auseinandersetzung mit Polen.
Bestandsverzeichnung
Die Verzeichnung der Akten im Geheimen Staatsarchiv im Jahr 1925 erfolgte nach den Ursprungsbezeichnungen der Akten. Beim vorliegenden Findbuch handelt sich um eine Datenbankeingabe des Findbuches von 1925 (Retrokonversion) mit Neuverzeichnung einiger ausgewählter Archivalien.
Die Akten sind zu bestellen als:
I. HA Rep. 175, Nr. ###
Die Akten sind zu zitieren als:
I. HA Rep. 175 Deutscher Bevollmächtigter für den Abstimmungsbezirk Westpreußen, Nr. ###
Berlin, April 2016
Dr. Kober
Literatur:
- Kunigk-Helbing, Lieselotte (2002): Stuhm - ein westpreußischer Kreis im Spiegel des Plebiszits, in: Bernhart Jähnig (Hg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen, Marburg.
- Marzian, Herbert G. (1970): Selbstbestimmung für Ostdeutschland. Eine Dokumentation zum 50. Jahrestag der ost- und westpreußischen Volksabstimmung am 11. Juli 1920, Göttingen.
-Klatt, Rudolf (1958): Ostpreußen unter dem Reichskommissariat 1919/1920 (Studien zur Geschichte Preußens, Bd. 3), Heidelberg.
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 175
Behördengeschichte
Der Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 sah in Artikel 94 bis 98 vor, dass in Teilen Westpreußens und Ostpreußens (Kreise Stuhm und Rosenberg, östlich der Nogat liegender Teil des Kreises Marienburg und östlich der Weichsel liegender Teil des Kreises Marienwerder; West- und Nordgrenze des Regierungsbezirks Allenstein bis zu ihrem Treffpunkt mit der Grenzlinie zwischen den Kreisen Oletzko und Angerburg, von dort Nordgrenze des Kreises Oletzko bis zu ihrem Treffpunkt mit der alten Grenze Ostpreußens) die Einwohner darüber abstimmen sollten, ob sie mit Deutschland oder mit Polen vereinigt werden wollten. Zur Durchführung dieser Abstimmung wurde in Artikel 95 bestimmt, dass innnerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten des Vertrages (10. Januar 1920) die deutschen, hier also: preußischen, Behörden die Abstimmungsgebiete zu räumen und die Verwaltung des westpreußischen und des ostpreußischen Gebietes jeweils zwei internationalen Kommissionen (IK) zu übergeben hätten. Diese Kommissionen besaßen - außer in gesetzgeberischer oder steuerlicher Hinsicht - alle Befugnisse der deutschen oder preußischen Regierung. Außerdem traten sie an Stelle der Regierung der Provinz oder des Regierungsbezirks. Die Abstimmungsgebiete sollten in dieser Zeit von alliierten Truppen besetzt werden.
Der Ausschuß für das westpreußische "Abstimmungsgebiet Marienwerder" (bestehend aus Italien, Frankreich, England und Japan) nahm am 17. Februar 1920 in seine Tätigkeit in Marienwerder auf; die deutschen obersten Behördenvertreter verließen das Abstimmungsgebiet. Sowohl Deutschland als auch Polen waren, analog zu den üblichen diplomatischen Gepflogenheiten, bei den alliierten Kommissionen mit einem eigenen staatlichen Vertreter akkreditiert, da es sich bei den Abstimmungsgebieten um völkerrechtlich vorübergehend autonome Gebilde handelte. Die deutschen Interessen wurden durch den "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Westpreußen" vertreten, der hierzu durch das Auswärtige Amt berufen wurde; es war der frühere Landrat in Graudenz Hans Kutter. Er wurde im März 1920 durch Theodor von Baudissin, Landrat in Neustadt/Westpreußen, abgelöst. Aufgrund der Übernahme der Verwaltung durch die IK und der mehr diplomatischen Rolle des Bevollmächtigten hatte dieser eher eine beobachtende Rolle inne; seine Tätigkeit bestand darin, an die preußische und die Reichsregierung aus dem Abstimmungsgebiet zu berichten, mit der IK namens der preußischen und der Reichsregierung zu verhandeln sowie, eher inoffiziell, die deutsch-westpreußischen Organisationen zur Wählermobilisierung zu unterstützen.
Beim Preußischen Innenministerium wurde eine "Zentralstelle für die Abstimmungsgebiete" eingerichtet, die für den behördlichen Verkehr mit den zivilen Verwaltungsbehörden in den Abstimmungsgebieten zuständig war.
Das zur Lösung der Zugehörigkeitsfrage vorgesehene Plebiszit fand am 11. Juli 1920 statt. Die Übergabe der Verwaltung an Preußen erfolgte 19. August 1920; damit hörte das Amt des Deutschen Bevollmächtigten auf zu bestehen.
Bestandsgeschichte
Die Registratur des "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Westpreußen" wurde auf Weisung des preußischen Innenministers vom Regierungspräsidenten in Marienwerder an das Geheime Staatsarchiv abgegeben (Akzession 22/1925). Die Frage, ob für die Aufbewahrung dieser Registratur nicht das Reichsarchiv zuständig wäre, wurde seinerzeit verneint, da es sich zwar äußerlich und formell um einen "Deutschen" Bevollmächtigten, tatsächlich aber um eine rein preußische Dienststelle gehandelt hätte, die dem preußischen Minister des Innern unterstand. Die Überweisung an das Geheime Staatsarchiv wurde aus der Erwägung heraus für gerechtfertigt gehalten, dass der Bevollmächtigte als Vertreter der Preußischen Zentralregierung anzusehen war. Der Bestand gelangte durch die kriegsbedingte Auslagerung 1942-44 in das Bergwerk Schönebeck schließlich in das Deutsche Zentralarchiv in Merseburg, von wo er 1993/94 nach Berlin in das Geheime Staatsarchiv PK zurückgeführt wurde.
Sieben Archivalien des Bestandes befinden sich derzeit noch im "Russischen Staatlichen Militärarchiv (RGVA)" ("Sonderarchiv Moskau") im Bestand "1503 Deutscher Bevollmächtigter für den Abstimmungsbezirk Westpreußen" (höchstwahrscheinlich die hier fehlenden Nummern 17 bis 23).
Akten zum Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Westpreußen sowie generell zum Konflikt um die deutsch-polnischen Abstimmungsgebiete sind in großer Zahl zu finden im Bestand GStA PK, I. HA Rep. 77 Innenministerium (hier v.a. Abteilung Ost-West, Titel 856: Deutsch-polnische Angelegenheiten), sowie im Bestand GStA PK, I. HA Rep. 90 A Staatsministerium, jüngere Registratur (I. HA Rep. 90 A, Nr. 1104, 3757 bis 3765). Zu verweisen ist auch auf den Bestand GStA PK, I. HA Rep. 175 A Deutsche Ausschüsse für Westpreußen und andere Verbände für die Volksabstimmung in Westpreußen am 11. Juli 1920, der die Überlieferung der nichtstaatlichen Organisationen zur Abstimmungspropaganda enthält.
Die Akten des entprechenden "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Oberschlesien" finden sich im Bestand GStA PK, I. HA Rep. 171 Deutscher Bevollmächtigter für den Abstimmungsbezirk Oberschlesien.
Der Verbleib der Akten des entprechenden "Deutschen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Ostpreußen" ist unbekannt.
Bestandsumfang und -aufbau
Der Bestand enthält 31 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 1 laufenden Meter und ist frei benutzbar. Es handelt sich um Akten zur Verwaltung der Dienststelle des Bevollmächtigten, zu Fragen der allgemeinen Landesverwaltung, zu den internationalen und den Beziehungen zu den Allierten Besatzungsmächten sowie zur Volksabstimmung und der Auseinandersetzung mit Polen.
Bestandsverzeichnung
Die Verzeichnung der Akten im Geheimen Staatsarchiv im Jahr 1925 erfolgte nach den Ursprungsbezeichnungen der Akten. Beim vorliegenden Findbuch handelt sich um eine Datenbankeingabe des Findbuches von 1925 (Retrokonversion) mit Neuverzeichnung einiger ausgewählter Archivalien.
Die Akten sind zu bestellen als:
I. HA Rep. 175, Nr. ###
Die Akten sind zu zitieren als:
I. HA Rep. 175 Deutscher Bevollmächtigter für den Abstimmungsbezirk Westpreußen, Nr. ###
Berlin, April 2016
Dr. Kober
Literatur:
- Kunigk-Helbing, Lieselotte (2002): Stuhm - ein westpreußischer Kreis im Spiegel des Plebiszits, in: Bernhart Jähnig (Hg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen, Marburg.
- Marzian, Herbert G. (1970): Selbstbestimmung für Ostdeutschland. Eine Dokumentation zum 50. Jahrestag der ost- und westpreußischen Volksabstimmung am 11. Juli 1920, Göttingen.
-Klatt, Rudolf (1958): Ostpreußen unter dem Reichskommissariat 1919/1920 (Studien zur Geschichte Preußens, Bd. 3), Heidelberg.
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 175
Umfang: 1 lfm (45 VE); Angaben zum Umfang: 1 lfm (31 VE)
Bestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
19.08.2025, 12:19 PM CEST
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Hierarchy detail view
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- Tektonik
- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Archival tectonics)
- Inneres (Archival tectonics)
- Sonderverwaltung in Abstimmungsbezirken (Archival tectonics)
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