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Nachdem Graf Wolfgang II. von Hohenlohe-Neuenstein und dessen Vetter Graf Georg Friedrich I. von Hohenlohe-Waldenburg sich am 22. Dezember 1591 darauf verständigt hatten, den bisher Neuenstein gehörenden "großen Essich-See", die drei Fischweiher und die "Fischgrube", alles bei dem Kloster Goldbach gelegen, und die Waldenburg gehörenden und nahe beieinander auf der Gemarkung des Ortes Rechbach gelegenen fünf "Seen" (= Weiher) auszutauschen und, damit keine der beiden Seiten übervorteilt werde, durch ihre jeweils hierzu deputierten Sachverständigen wertmäßig taxieren zu lassen, schließen sich nunmehr genannte Kontrahenten dem mittlerweile vorliegenden Wertgutachten an, indem sie die ins Auge gefasstenTauschobjekte als gleichwertig anerkennen, verzichten auf ihr bisheriges Eigentum an denselben, treten dasselbe samt allen zugehörigen Nutzungen und Rechten dem jeweils anderen Vertragspartner ab und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewährleistung des Geschäfts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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