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Hans Bauer, Bürger zu Neustadt, verschreibt sich gegen die Geistliche Verwaltung Waiblingen mit 2 Gulden 30 Kreuzern jährlichem Zins aus näher bezeichneten Äckern und einem Wald, die der Kaplanei Beinstein zustehen, für 50 Gulden Kapital.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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