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Der Landvogt der Niederlausitz, Albrecht Schlick, schlichtet den Grenzstreit zwischen dem Kloster Neuzelle und der Stadt Guben. Der Abt Nicolaus und die Klosterbrüder haben angegeben, dass ihre Grenze "mit dem rath zu Guben gehe von der Ader herauff nach dem Langensehe zu end dem Melnischen luge bis uff den weg, so die von Lahme nach Drentzk fahren, welchen man heisst den Melnischen weg bis uffs brucklin". Die Gubener aber haben ihre Grenze zwischen ihrem Dorfe Niemaschkleba und dem Klosterdorf Lahmo angegeben: "Nit weit von dem brucklin den graben hinauf nach dem klostrischen ist ein hauf, den haben sie fur ein malhauffen angeben; forder noch ein solchen hauffen als den graben lang bis an den weg. Doselbst soll vor alters eine eyche gestanden sein, dorin viel kreutzen sollen gehawen gewesen, und die eych ettwa umbgebrant sein, wie noch ein alter gebrenter stock alda ligt, und solle umb dieselbige eyche auch ein malhauff gewesen, aber vom vieh zutrett sein. Von solcher eyche bis mitten auf den weg und denselben weg hinauf bis so weit das der weg von dem brucklin herauf auch an diesen weg kompt, do dan zween malhaufen gegenander geschuttet sindt, ferner aber nach der Ader sind sie nicht irrig". - Der Landvogt hat mit beiden Parteien das strittige Grenzstück besichtigt und durch Peter von Radstock zu Markersdorf und Georg von Köckritz zu Guben mitten durch den von beiden Grenzlinien eingeschlossenen Landstreifen eine neue Grenzlinie ziehen lassen. Datum: "Geschehen zu Guben am Donnerstag nach Johannis Baptiste nach Christi gepurt im fuenffzehenhundert und fuenffzigsten ihar."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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