Christian Abele zu Unterwaldbach (Waltpach) beukundet, dass er von Abt Jakob [Koepplin] und dem Kloster Sankt Ulrich und Sankt Afra in Augsburg das bisher von Bernhard Mair innegehabte Gut erhalten hat, das nach seinem Tod an das Kloster zurückgefallen war. Der Aussteller ist verpflichtet, das Gut mit seinen Zugehörungen zu Dorf und zu Feld in gutem Zustand zu erhalten und hat dafür jährlich drei Scheffel Roggen nach dem Kastenmaß, eine Gülte von 60 pf und vier Herbsthühner zu entrichten. Bei Hagel oder anderen Erntehindernissen soll das Kloster dem Austeller wie den anderen Nachbarn einen Nachlass gewähren, den der Aussteller aber vor der Ernte rechtzeitig anzeigen muss, da er ansonsten den Anspruch auf den Nachlass verliert. Wenn er das Gut noch zu Lebzeiten oder wegen seines Todes aufgibt oder seine Schuldigkeiten nicht mehr erfüllen kann, fällt es mit allen seinen Zugehörungen an den Abt und den Konvent oder ihre Nachkommen zur Übergabe an einen anderen Maier zurück. Wenn er das Gut noch zu Lebzeiten oder wegen seines Todes aufgibt oder seine Schuldigkeiten nicht mehr erfüllen kann, fällt es mit allen seinen Zugehörungen an den Abt und den Konvent oder ihre Nachkommen zurück. Für den Inhalt dieser Urkunde übernimmt der Aussteller eine im einzelnen genannte Bürgschaftsleistung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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