Kurfürst Philipp von der Pfalz und Graf Eberhard d. Ä. von Württemberg schlichten Streitigkeiten zwischen ihren beiden Dienern und Landsassen Gerhard von Talheim und Konrad von Sickingen. Dieser war nach dem Tode des Bernhard von Talheim von Landgraf Heinrich III. von Hessen mit einem Teil am Schloss Talheim als einem katzenelnbogischen Lehen belehnt worden, auf das Gerhard als ein Stammlehen Anspruch erhoben und den er eingenommen hat. Konrad von Sickingen verzichtet nunmehr auf den Teil des Schlosses, das Gerhard und seine Lehnserben, solange sie ihren Namen von Talheim tragen, als Lehen erhalten sollen. Dafür verschreibt Gerhard dem Konrad von Sickingen eine jährliche von 35 Gulden, mit 700 Gulden ablöslich. Es werden zwei gleichlautende Briefe an die Parteien ausgestellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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