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Anna Vetter, Ehefrau des Hans Buchmüller zu Hasenweiler, die bis jetzt niemandem leibuntertänig gewesen ist, ergibt sich freiwillig und wohlbedacht der Leibherrschaft Ferdinands Frh. zu Grafeneck und Burgberg, Herrn zu Marschalkenzimmern und Hasenweiler, Statthalter des Hofrichteramts zu Rottweil. Fortan soll genannter Junker, Inhaber des Schlosses zu Hasenweiler, die Ausstellerin innehaben, schützen und schirmen wie seine sonstigen Eigenleute, wohingegen diese verspricht, ihrem Leibherrn, dessen Nachkommen und Erben, Amtleuten und "befelchhabern" künftig getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein". Ihr Versprechen einzuhalten hat die Ausstellerin "an eines geschwornen aidts statt angelopt, getrewlichen ohngeuahrlichen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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