Adam Zimermann aus Gönningen, außer Landes geflohen, dann nach seiner Rückkehr zu Tübingen gef., weil er zusammen mit Martin Kissling, Schmied zu Gönningen, auf der Heide im Zwiefalter Forst - ohne etwas zu schießen - dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, 20 lb h Strafe sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, auch ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 200 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner vier Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 200 fl bezahlt sind. Bürgen: 1) Hans Ruff 2) Georg Geromann 3) Hans Geromann 4) Konrad Geromann, alle aus Gönningen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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