Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark (Bestand)
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BArch R 83-UNTERSTEIERMARK
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Auswärtiges, Kolonial- und Besatzungsverwaltung >> Besatzungsverwaltung
1941
Geschichte des Bestandsbildners: Das CdZ-Gebiet Untersteiermark war eine zwischen 1941 und 1945 bestehende Verwaltungseinheit in dem deutsch besetzten Teil Jugoslawiens, der bis zum Ende des Ersten Weltkrieges als Untersteiermark zum Kronland Steiermark Österreich-Ungarns gehört hatte. Das Gebiet unterstand einem deutschen Chef der Zivilverwaltung (CdZ) und war zur späteren Eingliederung in das Deutsche Reich vorgesehen.
Nach Beginn des deutschen Feldzuges gegen das Königreich Jugoslawien am 6. April 1941 wurde das nordöstliche Slowenien dem deutschen „Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark" unterstellt. Sitz der Verwaltung wurde Marburg (slowen. Maribor). Das nordwestliche Slowenien wurde zum CdZ-Gebiet Kärnten und Krain.
Zum Chef der Zivilverwaltung wurde am 14. April 1941 der Reichsstatthalter und Gauleiter der NSDAP für den Gau Steiermark, Sigfried Uiberreither, ernannt. Dieser verlegte den Sitz der Zivilverwaltung mit Wirkung vom 15. November 1941 nach Graz.
Am 13. Mai 1941 wurde in Zagreb ein deutsch-kroatischer Grenzvertrag unterzeichnet, der die Grenze zwischen dem CdZ-Gebiet Untersteiermark und dem unabhängigen Staat Kroatien festlegte.
Zum 13. Juni 1941 wurden über das bisherige CdZ-Gebiet hinaus die bis dahin jugoslawischen, südöstlich von Sankt Anna am Aigen gelegenen Gemeinden Guizenhof/Ocinje, Sinnersdorf/Kramarovci, Füchselsdorf/Fikšinci und der überwiegend deutschsprachige Teil der Gemeinde Serdica Rotenberg/Rdec(i breg in Prekmurje/Übermurgebiet aus der Bezirkshauptmannschaft Murska Sobota der Zivilverwaltung unterstellt und in die deutsche Pass-, Zoll- und Devisengrenze miteinbezogen.
Die ursprünglich geplante vollständige Eingliederung der Untersteiermark in das Deutsche Reich wurde aber bis zum Kriegsende nicht vollzogen.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehörte das Gebiet der Untersteiermark wieder zu Jugoslawien und ist heute Teil des selbständigen Slowenien.
Zunächst blieb die jugoslawische Einteilung in Bezirkshauptmannschaften und bezirksfreie Städte bestehen, die durch deutsch eingesetzte politische Kommissare verwaltet wurden.
Am 15. Juni 1941 wurde nach deutschem Recht der neue Stadtkreis Marburg aus der bisherigen bezirksfreien Stadt Marburg gebildet und zu Lasten der Bezirkshauptmannschaft „Marburg rechtes Drauufer" durch großzügige Eingemeindungen erweitert.
Nach einer Gebietsreform in der gesamten Untersteiermark gliederte sich diese ab 1. Juli 1941 entsprechend der im Deutschen Reich üblichen Einteilung in einen Stadtkreis und in sechs Landkreise. Marburg erhielt den Namenszusatz „an der Drau" (zur Unterscheidung von Marburg an der Lahn).
Seit dem 14. April 1943 wurden alle Gemeinden in der Untersteiermark der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.
(Quelle: wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/CdZ-Gebiet_Untersteiermark)
Zitierweise: BArch R 83-UNTERSTEIERMARK/...
Nach Beginn des deutschen Feldzuges gegen das Königreich Jugoslawien am 6. April 1941 wurde das nordöstliche Slowenien dem deutschen „Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark" unterstellt. Sitz der Verwaltung wurde Marburg (slowen. Maribor). Das nordwestliche Slowenien wurde zum CdZ-Gebiet Kärnten und Krain.
Zum Chef der Zivilverwaltung wurde am 14. April 1941 der Reichsstatthalter und Gauleiter der NSDAP für den Gau Steiermark, Sigfried Uiberreither, ernannt. Dieser verlegte den Sitz der Zivilverwaltung mit Wirkung vom 15. November 1941 nach Graz.
Am 13. Mai 1941 wurde in Zagreb ein deutsch-kroatischer Grenzvertrag unterzeichnet, der die Grenze zwischen dem CdZ-Gebiet Untersteiermark und dem unabhängigen Staat Kroatien festlegte.
Zum 13. Juni 1941 wurden über das bisherige CdZ-Gebiet hinaus die bis dahin jugoslawischen, südöstlich von Sankt Anna am Aigen gelegenen Gemeinden Guizenhof/Ocinje, Sinnersdorf/Kramarovci, Füchselsdorf/Fikšinci und der überwiegend deutschsprachige Teil der Gemeinde Serdica Rotenberg/Rdec(i breg in Prekmurje/Übermurgebiet aus der Bezirkshauptmannschaft Murska Sobota der Zivilverwaltung unterstellt und in die deutsche Pass-, Zoll- und Devisengrenze miteinbezogen.
Die ursprünglich geplante vollständige Eingliederung der Untersteiermark in das Deutsche Reich wurde aber bis zum Kriegsende nicht vollzogen.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehörte das Gebiet der Untersteiermark wieder zu Jugoslawien und ist heute Teil des selbständigen Slowenien.
Zunächst blieb die jugoslawische Einteilung in Bezirkshauptmannschaften und bezirksfreie Städte bestehen, die durch deutsch eingesetzte politische Kommissare verwaltet wurden.
Am 15. Juni 1941 wurde nach deutschem Recht der neue Stadtkreis Marburg aus der bisherigen bezirksfreien Stadt Marburg gebildet und zu Lasten der Bezirkshauptmannschaft „Marburg rechtes Drauufer" durch großzügige Eingemeindungen erweitert.
Nach einer Gebietsreform in der gesamten Untersteiermark gliederte sich diese ab 1. Juli 1941 entsprechend der im Deutschen Reich üblichen Einteilung in einen Stadtkreis und in sechs Landkreise. Marburg erhielt den Namenszusatz „an der Drau" (zur Unterscheidung von Marburg an der Lahn).
Seit dem 14. April 1943 wurden alle Gemeinden in der Untersteiermark der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.
(Quelle: wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/CdZ-Gebiet_Untersteiermark)
Zitierweise: BArch R 83-UNTERSTEIERMARK/...
Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, 1941-1945
1 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
24.04.2026, 10:58 AM CEST