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"Die Hans Haidnerin", Wirtin zum Steckelsberg, übergibt ihrem jüngsten Sohne Thoman Haidner um 450 fl in Zielern (davon 100 fl als Heiratsgut gerechnet): 1) die Taferne mit Zubehör. 2) einen eigenen Acker zu Obernhüll. 3) den ganzen Winterbau auf den zur Taferne gehörigen Feldern und den halben Winterbau auf den Eigenäckern. 4) 4 Sumer Haber als Saatgut; den übrigen Haber wird sie ihm verkaufen. 5) 2 Pferde mit Geschirren, Wägen, Pflügen, "sillen" und "saillern". 6) alle Tische und Bänke ausser dem Tisch in der oberen Stube. Vorbehalten: die Kammer, in der das "einzige" Bett steht; die obere Stube, allerdings mit Nutzungsrecht bei Hochzeiten und Gastereien; Holz und Licht. Der Preis für das übrige, das sie ihm verkaufen will, wie Zinngeschirr, Betten und Gewänder, soll von Biederleuten festgesetzt werden. Vorkaufsrecht für die Brüder. Der Käufer muss der Herrschaft Castl und dem "Türner" Zapfenrecht und Lehen ausrichten. Doppelausfertigung. Anwesend: als Vertreter der Herrschaft Kastl der Klosterrichter Paulus Pulgellein; als Vertreter der Uebergeberin und der übrigen Söhne: Ulrich Vels, des Rats zu Altorf, und Marx Göbell zum Steckhelsperg. als Vertreter des Käufers: Linhart Purer zu Obernrieden und Mirtan Keckh zum Steckhelsperg.

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Staatsarchiv Amberg
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