Bischof Johann von Würzburg verkündet das Urteil des Hofgerichts Würzburg als Appellationsinstanz gegen das Urteil des Herzoglichen Landgerichts daselbst, welches letzteres bestätigt und die Berufung des Peter Busch, welcher sich in seinem Streite mit Burkhard Schenk von Roßberg dadurch beschwert fühlt, aber nicht. Dazu StAWt-G Rep. 7a Lade XXIII C Nr. 40.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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