In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Ratsarchiv (bis 1802) >> 13 Kultus-, Kirchen- und Schulsachen (A XIII) >> 13.21 Armen zur Wyck Honenkamp (A XIII)
9. Juni 1429 - 31. Okt. 1471
Enthält: 1. Die Bestätigung der Stiftung durch den Generalvikar H. Römer. Das Präsentations-Recht soll dem Magistrat, das Kollations-Recht dem Dechanten von Überwasser zustehen. Der Rektor wird verpflichtet, wöchtentlich drei (eine für die Verstorbenen, eine vom hl. Kreuz und eine von der hl. Maria) und an den Viglien der vier Hochzeiten hl. Messen zu lesen und an den Prozessionen in Überwasser teilnehmen. Ausübung von Pfarrhandlungen sind ihm untersagt. (31.10.1471) 2. Die eigentliche Sitftungs-Urkunde von Bürgermeister und Rat ausgestellt. (Engelbert von der Wyck und die Brüder Bernhard, Berthold und Johannes Kleihorst geben Einkünfte zur Unterhaltung eines Geistlichen, damit dieser für die Armen und Kranken im Hospital Messen lese. (9. Juni 1429) Druck MUB I Nr. 568 3. Namen der Wohltäter dieser Vikarie, für die der Rektor beten soll 4. Nachweis der (Summe) Stiftungen von den Wohltätern 5. Abschriften mehrerer Rentenbriefe. 6. Einkünfte-Register bis zum Jahre 1575