Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kopiar des Armenhauses zu Wieck
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ratsarchiv (bis 1802) >> 13 Kultus-, Kirchen- und Schulsachen (A XIII) >> 13.21 Armen zur Wyck Honenkamp (A XIII)
9. Juni 1429 - 31. Okt. 1471
Enthält: 1. Die Bestätigung der Stiftung durch den Generalvikar H. Römer. Das Präsentations-Recht soll dem Magistrat, das Kollations-Recht dem Dechanten von Überwasser zustehen. Der Rektor wird verpflichtet, wöchtentlich drei (eine für die Verstorbenen, eine vom hl. Kreuz und eine von der hl. Maria) und an den Viglien der vier Hochzeiten hl. Messen zu lesen und an den Prozessionen in Überwasser teilnehmen. Ausübung von Pfarrhandlungen sind ihm untersagt. (31.10.1471) 2. Die eigentliche Sitftungs-Urkunde von Bürgermeister und Rat ausgestellt. (Engelbert von der Wyck und die Brüder Bernhard, Berthold und Johannes Kleihorst geben Einkünfte zur Unterhaltung eines Geistlichen, damit dieser für die Armen und Kranken im Hospital Messen lese. (9. Juni 1429) Druck MUB I Nr. 568 3. Namen der Wohltäter dieser Vikarie, für die der Rektor beten soll 4. Nachweis der (Summe) Stiftungen von den Wohltätern 5. Abschriften mehrerer Rentenbriefe. 6. Einkünfte-Register bis zum Jahre 1575