Johann von Schnellenberg (Snellenberch) zu Schönholthausen (Schonholthusen) und seine Ehefrau Anna verkaufen an Johann Friedrich (Frederichs) Schulte zu Müllen (Mullen)(2 km südwestlich von Schönholthausen) und dessen Ehefrau Adelheid (Alheidt) eine Rente von 8 Scheffeln Hardkorn (scheppel hardtkarens) Schöholthauser Maß, die je zur Hälfte in Roggen und in Gerste am 22. Febraur (tagh sant Peters ad cathedram) aus ihrem von Heineman Klot (Heneman Clott)(Heineman Cloet in Schönholthausen 1565 erwähnt (Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen I, S. 230)) bewohnten Hof in Schönholthausen zu liefern ist. Gegebenenfalls kann die Lieferung des Korns durch die Zahlung von zwei Talern ersetzt werden. Die Verkäufer sichern Währschaft zu. Die Käufer räumen ihnen ein Wiederkaufsrecht jeweils acht Tage vor oder nach dem 22. Februar bei Zahlung von 40 Talern oder deren Gegenwert ein. Siegelankündigung: Johann von Schnellenberg. Zeugen: Antonius Nolte, Vikar, Hans zu Habbecke (Halbecke)(bei Finnentrop (Verzeichnis sämtlicher Ortschafter der Provinz Westfalen ..., bearb. bei der OPD in Münster, Minden 1927, S. 87)), Schöffe des Gogerichts zu Attendorn (Attendarn), Guntram Bastard (Gunterman Bastert) von Ohl (Oel) zu Schönholthausen. (uff tagh sent Peters ad cathedram genant). Rückeanfuschrift: Dissen Brief hat in Anno 1612 neben allen auffgelauffenen Pensionen wiederum eingelöst