A: Bischof Anton von Bamberg. S: Generalvikariat des Bistums Bamberg. E: Abt Georg von St. Egidien in Nürnberg, Abt Hartung von Michelfeld und Generalvikar Heinrich Ubelin, Lizentiat. Betreff: Auftrag, das Benediktinerkloster Weißenohe zu visitieren und die Priester dieses Klosters, Ulrich Hamer und Peter Reinbolt, und den Cellerar Heinrich, die besonders schwer gegen die Ordensregeln verstoßen haben, auf den richtigen Weg zurückzuführen. Abt Heinrich des Klosters Weißenohe weist der Bischof an, alle Einkünfte, Zinsen und Erträge zusammentragen und davon zwei gleiche Verzeichnisse anfertigen zu lassen, wovon er eines selbst, das andere im Klosterarchiv aufbewahren lassen soll, ebenso ein zweifaches Inventar der Kostbarkeiten und liturgischen Gefäße. Heinrich, der dem Amt des Cellerars über viele Jahr hinweg vorgestanden hat, ohne je über seine Wirtschaftsführung Rechenschaft abgelegt zu haben, weist er an, innerhalb von zwölf Tagen eine Rechnung über alle Schulden, Einnahmen und Ausgaben zu erstellen und Abt und Konvent vorzulegen. Ulrich Hamer und Peter Reinbolt weist er an, innerhalb von 15 Tagen das Kloster Weißenohe zu verlassen, durch den Abt mit Reisekleidung und nicht mehr als 12 Gulden ausgestattet in ein anderes Benediktinerkloster zu wechseln und von dort ohne bischöfliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren. Das Konventsiegel ist an einem gesicherten Ort zu hinterlegen und der Schlüssel dem Propst in Neunkirchen (Neunkirchen am Brand, Lkr. Forchheim) zu überantworten. Konrad Franhorum weist A unter Androhung der Exkommunikation an, nicht weiter Tafernen zu besuchen, sondern sich zu bessern und von Glücksspielen fernzuhalten. Der Abt soll andere, reformierte Männer von reformierten Klöstern übernehmen, jedoch nur so viele, wie von den Einkünften des Klosters angemessen unterhalten werden können, sowie den genannten Heinrich aus dem Amt des Cellerars entlassen und einen Anderen einsetzen.