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Klage des Schmiedeamts, vertreten durch die Gildemeister Johan zum Hagen und Berndt Smidt ./. die Kleiderschleißerin Witwe Clara Reinhartz. Verlangt wird Rückzahlung eines Darlehens, das der Wasserkünstler (Pumpenmacher) Jörgen Reinhartz, der Mann bzw. der Vater des Beklagten, i.J. 1595 von dem Schmiedeamt durch die Gildemeister Gerhard von Collen und Johan Stael erhalten hat.

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Stadtarchiv Münster
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