Johann, Bischof zu Straßburg, beurkundet, dass vor ihm und mit seiner Zustimmung sein getreuer Diener Claus Boeckelin, Bürger daselbst, sein Lehen vom Aussteller und dessen Stift, den Garten "ussewendig der Stat ze Strazburg an der stette grabe(n)" einerseits und andererseits an Herrn Konrad von Muelnheim, Kuster zu dem jungen St. Peter daselbst Garten gelegen, seinem Bruder Symund Boeckelin und dessen Erben vermacht hat, unter der Bedingung, dass seine Ehefrau Anna, Tochter des Großhans von Rosheim, die lebenslange Nutznießung des Gartens haben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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