Kaiser Rudolf II. erneuert die von Erzherzog Ferdinand am 28. Mai 1522 erteilte bestätigung der landschaftlichen Freiheiten Anfang: "Wir Rudolph, der Andere, Von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser, tot:tit: biß zu Salins p. bekennen offentlich mit diesem Brieff und thun kund Allermänniglich, Nachdem Wir Uns in dem gütlichen Vergleich und Vertrag..." weiter unten: "...Daß Wir neben der general Confirmation p. auch insonderheit Weyl. Kaysers Ferdinanden, damals noch Prinzen zu Hispanien und Erz Herzogen zu Oesterreich, als Kayserln. Gubernators der Ober-Innen und Vorder Oesterreich. Landen, mit samt des Herzogthums Württemberg, Unsers geliebten Anherrn Hochlöbln. Gedächtnus, Confirmation. und Begnadigungs-Brieff, Von dato Stuttgardt den Acht und zwanzigsten Monats May, Anno fünfzehen hundert und zwanzig und zwey p. zu confirmiren und zu erneuren gnädiglich geruheten..." Schluss: "...Geben auf Unserem Königln, Schloß zu Prag den fünfften Tag des Monats Septembris nach Christi, Unsers lieben Herrn und Seeligmachers Geburt, sechzehen hunderten, Unserer Reiche des Römischen im fünff und zwanzigsten, des Hungarischen im acht und zwanzigsten, und des Böheimischen, auch im fünff und zwanzigsten Jahren."