Hans Neithardt, Bürger zu Ulm, beurkundet, dass er dem Juden Jakob, "burger zu Ulme", und dessen Erben 100 fl. und 2 Schiling Heller Botenlohn schuldet, die er innerhalb der beiden vergangenen Jahre wegen vier ausstehender Zinsen der Brüder Diepold und Klaus von Vilenbach aufgenommen hatte. Auf die Summe gelte wöchentlich der "gewonlich gesuch" (Zins). Am oberen Rand Vermerk: "der briefe ist erlöset und nur zu widerlegung geantw."