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Klage auf Erbteilung aller väterlichen und mütterlichen Erbgüter, insb. des Guts Muchhausen (Gem. Hoeningen, Kr. Grevenbroich) und der 300 Goldgulden Jahresrente aus einer Obligation von 6000 Goldgulden auf dem Hof Benesis in der Stadt Köln, welche ihnen ihre gemeinsamen Eltern Daem von Galen der Ältere und Katharina von Anstel hinterlassen haben, zu gleichen Teilen. Der beklagte älteste Bruder könne kein „ius primogeniturae“ geltend machen. Er könne allenfalls die Schwestern mit einer Aussteuer von den Stamm- und Erbgütern abfinden. Der Beklagte erwidert, aus seinem Heiratsvertrag ergäbe sich, daß er mit Einwilligung des Vaters das Gut Muchhausen erhalten sollte, also doch ein Primogeniturrecht vorgesehen wäre.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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