Hans Hornung von Silheim reversiert den Vettern Hans (alter Bürgermeister) und Wihelm Krafft, den Pflegern und Verwaltern der Krafft'schen Lehenschaften, über die Verleihung der Äschenmühle zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör sowie 2 Jauchert Äckern, 2,5 Tagwerk Wiesen und 4 Jauchert Hölzern, als Erblehen. Als jährliche Abgaben sind 4 Pfd. Heller, 4 Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn zu leisten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller. Der A. besitzt ein Kaufrecht für das Gesamtgut, aber nicht an einzelnen Stücken. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand. Der A. darf ohne Wissen der Lehensherren keine Anleihen auf sein Gut machen.