Friedrich Ludwig Graf von Nassau konfirmiert die Freiheit des den Landeshauptmann Joh. Heinr. von Jossaschen Erben gehörigen Gutes zu Idstein (früher im Besitz des Dr. Raimund Jäger), welche schon Fürst Georg August laut Transsumpt vom 14. Januar 1685 bestätigt hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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