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Andre Sperrär zu Straubing bestätigt, dass ihm Propst Johannes und der Konvent von Rohr gegen eine detailliert aufgelistete jährliche Gült einen neuen Erb- und Baurechtsbrief für den Puhelhof genannten Hof zu Alburg, der freies Eigen des Stifts Rohr ist, ausgestellt haben. S: Hans Perkhauser, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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