Heinrich Riedesel, + Eberts Sohn zu Bellersheim, bekundet, daß Eberhard Graf zu Königstein und Diez, Herr zu Eppstein und Münzenberg von ihm und seinem Bruder 1/2 Gulden jährlich zu Ober-Eschbach fordert und am Manngeld auf der Kellerei Butzbach einbehält, mit dem er heute belehnt worden ist und verpflichtet sich, falls seine Eltern den 1/2 Gulden schuldig waren, diesen zu zahlen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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