Go{e}rg Scho{e}tinger, Urbarrichter der Dompropstei zu Salzburg, bestätigt, dass vor seinem Gericht Anna, Tochter des verstorbenen Conrad Pra{e}ntl von Rudmanshaim (1) Klage wegen des Gutes Rudmansham, Stift- und Urbargut der Dompropstei, erheben ließ. Ihr verstorbener Bruder Ulrich hatte, während sie sich außer Landes aufhielt, den restlichen drei Schwestern die Anteile an dem Gut abgekauft. Anna fordert nun die Herausgabe des ihr zustehenden Anteils. Hänsel, Sohn des verstorbenen Ulrich, weist die Klage zurück, da Anna der ihr zustehende Anteil bereits ausgezahlt worden ist und sein Vater und er im Urbarbuch eingetragen sind. Die Klägerin erwidert, sie habe bisher für ihre Anteile jährlich eine Summe Geld erhalten und sei auch von der Herrschaft veranlait worden, nun wolle sie jedoch keine Geldzahlungen mehr, sondern ihren Anteil selbst bauen. Das Gericht lehnt die Klage ab. Der Sohn Ulrichs soll im Besitz der erkauften Anteile bleiben, als Besitzer im Urbarbuch eingetragen sein und Anna für ihren Anteil nicht entschädigen müssen. Rechtsprecher: Marttein Waldner, Egidi Viersperger, Hanns Praender, Bürger zu Salzburg, Conrad Aicher, Hanns Degersfelder, Marx Weibhawser, Hanns Geitzenperger, Amtsleute, Conrad Wuertaler, Conrad Stetner, Ulreich von Knotzing (2), Peter Lanz, Cristan Toterholtzer, Mertt von Reichenhawsen (3), Hanns Rinkh von Lewbendorff (4), Peter Keyl von Vischach (5), Urbarleute, Hanns Rawscher und Steffan Puttenhawser, Vorsprecher. Siegler: S: Schötinger, Georg, Urbarrichter d. Dompropstes
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Go{e}rg Scho{e}tinger, Urbarrichter der Dompropstei zu Salzburg, bestätigt, dass vor seinem Gericht Anna, Tochter des verstorbenen Conrad Pra{e}ntl von Rudmanshaim (1) Klage wegen des Gutes Rudmansham, Stift- und Urbargut der Dompropstei, erheben ließ. Ihr verstorbener Bruder Ulrich hatte, während sie sich außer Landes aufhielt, den restlichen drei Schwestern die Anteile an dem Gut abgekauft. Anna fordert nun die Herausgabe des ihr zustehenden Anteils. Hänsel, Sohn des verstorbenen Ulrich, weist die Klage zurück, da Anna der ihr zustehende Anteil bereits ausgezahlt worden ist und sein Vater und er im Urbarbuch eingetragen sind. Die Klägerin erwidert, sie habe bisher für ihre Anteile jährlich eine Summe Geld erhalten und sei auch von der Herrschaft veranlait worden, nun wolle sie jedoch keine Geldzahlungen mehr, sondern ihren Anteil selbst bauen. Das Gericht lehnt die Klage ab. Der Sohn Ulrichs soll im Besitz der erkauften Anteile bleiben, als Besitzer im Urbarbuch eingetragen sein und Anna für ihren Anteil nicht entschädigen müssen. Rechtsprecher: Marttein Waldner, Egidi Viersperger, Hanns Praender, Bürger zu Salzburg, Conrad Aicher, Hanns Degersfelder, Marx Weibhawser, Hanns Geitzenperger, Amtsleute, Conrad Wuertaler, Conrad Stetner, Ulreich von Knotzing (2), Peter Lanz, Cristan Toterholtzer, Mertt von Reichenhawsen (3), Hanns Rinkh von Lewbendorff (4), Peter Keyl von Vischach (5), Urbarleute, Hanns Rawscher und Steffan Puttenhawser, Vorsprecher. Siegler: S: Schötinger, Georg, Urbarrichter d. Dompropstes
Domkapitel Salzburg Urkunden, BayHStA, Domkapitel Salzburg Urkunden 211
GU Tittmoning 83/1
Domkapitel Salzburg Urkunden
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1474 Januar 10
Fußnoten:
1) Rumersham (Gde. Obing, Lkr. Traunstein)
2) Kotzing (Gde. u. LKr. Traunstein) ?
3) Reichhausen (Gde. Siegsdorf, Lkr. Traunstein)
4) Leobendorf (Gde. Laufen, Lkr. Berchtesgadener Land)
5)
1) Rumersham (Gde. Obing, Lkr. Traunstein)
2) Kotzing (Gde. u. LKr. Traunstein) ?
3) Reichhausen (Gde. Siegsdorf, Lkr. Traunstein)
4) Leobendorf (Gde. Laufen, Lkr. Berchtesgadener Land)
5)
Domkapitel Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg, Dompropstei
Vermerke: RV: Obing Ruema (Rumersham) rot: Jahreszahl (DK?)
Originaldatierung: Dompropstei zu Salzburg an montag nach der heiligen dreyer ku{e}nigtag M CCCC septuagesimo quarto
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1474
Monat: 1
Tag: 10
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg, Dompropstei
Vermerke: RV: Obing Ruema (Rumersham) rot: Jahreszahl (DK?)
Originaldatierung: Dompropstei zu Salzburg an montag nach der heiligen dreyer ku{e}nigtag M CCCC septuagesimo quarto
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1474
Monat: 1
Tag: 10
Schötinger: Georg, Urbarrichter d. Dompropstes, Salzburg
Präntl: Konrad, Rudmansham, Vater v. Anna u. Ulrich
Präntl: Anna, Tochter v. Konrad, Schwester v. Ulrich
Präntl: Ulrich\ Sohn v. Konrad
Präntl: Ulrich\ Vater v. Hans
Präntl: Ulrich\ Bruder v. Anna
Präntl: Hans\ Sohn v. Ulrich
Waldner: Martin
Viersperger: Egidius
Pränder: Hans, Bürger, Salzburg
Aicher: Konrad
Degersfelder: Hans
Weibhauser: Marx
Geitzenberger: Hans
Wuertaler: Konrad
Stettner: Konrad
Lanz: Peter
Totenholzer: Peter
Ring: Hans, Leobendorf
Keil: Peter, Fischach
Rumersham (Gde. Obing, Lkr. Traunstein)
Kotzing (Gde. u. Lkr. Traunstein)
Reichhausen (Gde. Siegsdorf, Lkr. Traunstein)
Leobendorf (Gde. Laufen, Lkr. Berchtesgadener Land)
Vischach (wo ?)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:41 MESZ
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