Gerlach Erzbischof zu Mainz einigt seine Brüder die Grafen Adolf und Johann von Nassau wegen gewisser Mißhelligkeiten, und zwar wegen: 1. der beiderseitigen Erbturnosen am Zolle zu Bacharach, 2. der Zölle zu Wiesbaden und von der kölner Landstraße, zu Biebrich, Esch, Heinzenbergen und Nassau, 3. der Nutzungen aus ihren Waldungen, 4. der gemeinsamen Schuld von 1200 Pfund Heller an Kinder, Erben und Knappen des Otte Muolich zu Limburg unter Verfall des Zolles zu Cleen oder anderswo im Nichtzahlungsfalle und 5. der Wiedergabe der beiderseitig herübergezogenen Leute mit Ausnahme der Burggesessenen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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