Verkauf einer Hufe zu Bergheim b. Gombeth an Cappel durch Kunigunde, Tochter des verstorbenen Rentwig
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Urk. 18, 223
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1322 Juni 10
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1320-1329
1322 Juni 10
Ausf. Perg. - die beiden urspr. abh. Sg. fehlen; Rest des einen (Konrads von Borken ?) der Ausf. beiliegend
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1322, 4. Idus Iunii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Wäppner (armigeri) Werner von Westerburg (Westirborg) und Konrad von Borken (Borkin) bekunden, daß Frau Kunigunde, Tochter des verstorbenen Rentwig (filia quondam .. dicti Rentwich), mit Zustimmung ihrer Erben, nämlich Ernsts, Alheids, Kunigundes und Giselas (Gisle), Abt, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens eine in der Gemarkung von Bergheim (Bercheim) bei Gombeth (Gumpette) gelegene Hufe mit Hofstätten, Gärten, Wiesen, bebauten und unbebauten Äckern und allem sonstigen Zubehör verkauft habe. Das Stift kaufte auch von Ritter Kuno von Holzheim einen Zins von 6 s., die diesem jährlich von besagter Hufe gegeben wurde. Diesen Zins hatte Kuno bisher von den Ausstellern zu Lehen besessen. Da diesen das Lehnsrecht an der Hufe und dem Zins (sex solidorum Fritslariensium) mit vollem Recht gehörte (ad nos pertineat pleno iure), überlassen sie die Güter den Herren von Cappel und versprechen, Währschaft zu leisten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.Jh.) Super manso sito in terminis Bercheim iuxta Gumpette, empto apud Kuneg[undim] filiam .. dicti Rentwich. (Inventar 1527) xli
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hartmann Pleban in Englis (Engilgis)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Werner von Uttershausen (Vtirshusin)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wigand von Gombeth
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad Schorgel
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Sohn der Witwe von Englis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Bersich
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ortwin von Englis
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 69r-v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder: Loewenstein (wie Nr.47) UB Nr.148
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.95
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.20, 110
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Wäppner (armigeri) Werner von Westerburg (Westirborg) und Konrad von Borken (Borkin) bekunden, daß Frau Kunigunde, Tochter des verstorbenen Rentwig (filia quondam .. dicti Rentwich), mit Zustimmung ihrer Erben, nämlich Ernsts, Alheids, Kunigundes und Giselas (Gisle), Abt, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens eine in der Gemarkung von Bergheim (Bercheim) bei Gombeth (Gumpette) gelegene Hufe mit Hofstätten, Gärten, Wiesen, bebauten und unbebauten Äckern und allem sonstigen Zubehör verkauft habe. Das Stift kaufte auch von Ritter Kuno von Holzheim einen Zins von 6 s., die diesem jährlich von besagter Hufe gegeben wurde. Diesen Zins hatte Kuno bisher von den Ausstellern zu Lehen besessen. Da diesen das Lehnsrecht an der Hufe und dem Zins (sex solidorum Fritslariensium) mit vollem Recht gehörte (ad nos pertineat pleno iure), überlassen sie die Güter den Herren von Cappel und versprechen, Währschaft zu leisten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.Jh.) Super manso sito in terminis Bercheim iuxta Gumpette, empto apud Kuneg[undim] filiam .. dicti Rentwich. (Inventar 1527) xli
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hartmann Pleban in Englis (Engilgis)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Werner von Uttershausen (Vtirshusin)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wigand von Gombeth
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad Schorgel
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Sohn der Witwe von Englis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Bersich
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ortwin von Englis
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 69r-v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder: Loewenstein (wie Nr.47) UB Nr.148
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.95
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.20, 110
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ