Carl Gotthelf Otto zu Großzschocher, Kläger, contra den dortigen Rittergutsbesitzer, Oberhofgerichtsrat Heinrich Blümner, Beklagter, wegen Annullierung eines über die dortige Mahl- Öl- und Schneidemühle unterm 14. Oktober 1805 geschlossenen Erbpachtvertrages und wegen Zurückbezahlung des Kaufgeldes von 6000 Talern cum fructibus perceptis et percipiendis, imgleichen wegen Vergütung der Bau- und Verbesserungskosten

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Sächsisches Staatsarchiv
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