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Maßnahmen gegen die Wilderer in den hohenbergischen und zollerischen Forsten. Differenzen der österreichischen Behörden mit der Reichsstadt Rottweil wegen der Gefangennahme eines Wildschützen. Erlaß eines Verbotes des Tragens von Feuerwaffen in den genannten Forstbezirken. Vereinbarungen zwischen den österreichischen Stellen und den Grafen von Zollern betreffend die Jagdrechte in den Herrschaften Hohenberg und Haigerloch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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