Der Priester Hieronimus Streicher von Ulm wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf die Kaplanei am Diepoldsaltar im Ulmer Münster präsentiert. Vor Bürgermeister und Rat legt er nun in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis] und der hinzugebetenen Zeugen den vor Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözsanbischof in Konstanz üblichen Eid ab. Damit verpflichtet er sich nach endgültiger Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm in weltlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung der mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Übertragung einer anderen kirchlichen Pfründe, Verstößen gegen die obigen Bestimmungen und persönlichen Verfehlungen wird er nach Aufforderung durch die Patronatsherren freiwillig und ohne Appellation einzulegen auf die Pfründe verzichten.