Johann (Henne) Bäcker von Dieburg (Dyepburg) gen. Meyer und seine Frau Elisabeth (Else) bekunden, von Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden) dessen Backhaus zu Mölsheim (Milsheym) erblich gepachtet zu haben für eine jährliche Gülte von 1 Malter Käse an Walpurgis (01.05.), 16 Maltern Korn zwischen Mariä Himmelfahrt (15.08.) und Mariä Geburt (08.09.) und 12 ½ Unzen Heller an Martini (11.11.). Diese Gülten sind auf eigene Kosten auf des Grafen Schloß zu Altleiningen (Alten Luningen) zu liefern. Dafür sind vor Schultheiß, Schöffen und Gericht zu Mölsheim die folgenden Unterpfänder gestellt worden: ½ Morgen "in der crummen gewanden" vor Simon Wickel und Simon Wickels Sohn; 1 Morgen "an den florbaume" zwischen Simon Wickel einer-, Hermann, Philipp Schneiders Tochtermann, andererseits; 1 Morgen, an die hohe Anwende stoßend, vor dem jungen Johann (Henne) Presse einer-, dem Liebfrauenaltar andererseits; 2 ½ Morgen Acker auf dem niederen Feld am Gundersheimer (Gundinsheymer) Weg vor Werner Godeman; 5 Viertel Weingarten "in dem bartz" vor Trusselns Peter; 1 Viertel Weingarten "in dem gefelle" vor Jakob (Jeckeln) Dorsse. Diese Güter geben Bede wie die folgenden Güter zu Mölsheim, die die Eheleute zu größerer Sicherheit als weiteres Unterpfand stellen: 2 Morgen Weingarten "uff dem hanacker pade" vor Johann (Henne) Kebbelnberger. Die Eheleute haben Backhaus und Pfänder in gutem baulichen Zustand zu halten. Zahlen sie oder ihre Erben die Gülte nicht, können Diener und Amtleute des Grafen daran greifen nach Gerichtsrecht. Geschehen vor dem Gericht zu Mölsheim, Zeugen: Gerbodo, Vogt und Schöffe zu Mölsheim, Johann (Henne) Biederman, ebenfalls Vogt, Johann (Henne) Ocze, Johann (Henne) Presse der Alte und sein Sohn, alle Schöffen. Die Eheleute bitten (1) den Ritter Hugo von Wachenheim (-heym) und (2) den Knappen Johann (Henne) von Wachenheim, des alten Herrn Truschels Sohn, um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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