Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft an Katharina von Gemmingen, die Witwe des Ritters Friedrich Kämmerer von Dalberg, und die Brüder Diether und Wolf Kämmerer von Dalberg seinen Teil am Zehnten in Dorf und Gemarkung zu Heßloch (Heseloch), das ein Drittel an allem Zehnten ausmacht, für 700 Goldgulden kurfürstlicher Währung, die er hiermit quittiert. Er verspricht Schadloshaltung und Werschaft, setzt sich aus der Nutzung aus und die Käufer ein, sodass diese die Zehnten wie andere Eigengüter nutzen können, vorbehaltlich eines Wiederkaufrechts. Philipp versichert, dass die Urkunde auch in beschädigtem Zustand gelten soll oder wenn sie durch ein beglaubigtes Vidimus ersetzt wird, und verzichtet auf rechtliche Behelfsmittel gegen den Verkauf. Der Wiederkauf des Teilzehnten soll zwei Monate vor Mariä Himmelfahrt [=15.8.] den Käufern brieflich in ihre übliche Behausung angekündigt werden, das Hauptgeld über 700 Gulden soll vor dem Datum auf den gewünschten Ort nach Oppenheim, Herrnsheim oder Worms in die sichere Gewalt der Käufer übergeben werden. Die nächste Zehntnutzung gebührt dann dem Kurfürsten ohne prozentualem Anteil der Kämmerer von Worms, ausstehende Zahlungsverpflichtungen hingegen den Kämmerern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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