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Rittmeister George Heinrich August von Döring contra dessen Bruder Hans Ulrich August von Döring zu Nehmitz, Beklagten, in puncto angegebener 425 Gulden, 6 Groschen, 6 Pfennig Interessen, 3000 Gulden Lehnstamms und 3000 Gulden mütterlichen Rückfalls
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Rittmeister George Heinrich August von Döring contra dessen Bruder Hans Ulrich August von Döring zu Nehmitz, Beklagten, in puncto angegebener 425 Gulden, 6 Groschen, 6 Pfennig Interessen, 3000 Gulden Lehnstamms und 3000 Gulden mütterlichen Rückfalls