Herbold, Volkhart und Ludolf, Söhne des Ritters Rave d.Ä. von dem Canstein1), verkaufen zu gesamter Hand mit Einverständnis des Ritters Rave d.J. von dem Canstein, ihres Vetters, mit dem Raves und Lippolds, seiner Söhne, dem Propst und Konvent zu Wormeln eine Rente von drei Mark Warburger Pfennigen für 30 Mark derselben Währung. Diese Rente ist jährlich zu Michaelis (29. September) aus ihrem Anteil des Wormelner Kornzehnten zu zahlen. Wiederkauf ist jährlich zu Mariä Lichtmeß (2. Februar) nach Vorankündigung zwischen Michaelis und Martini (11. November) möglich. Die Verkäufer verprechen Gewähr und kündigen ihre Siegel an, wie auch Ritter Rave, Raves Sohn, sein Siegel und Lippold das Siegel seines Vaters ankündigt, da er selbst kein Siegel führt.