Beschwerde der Gemeinde Heubach wegen Aufnahme zu vieler auswärtiger und nichts in Vermögen habender Bauern und Untertanen nach Heubach, item Verordnung, daß niemand sich bei 50 Reichsthaler Strafe unterstehen solle, jemand allda zu beherbergen oder ein Quartier zu vermieten, der sich nicht mit einem hochfürstlichen Rezeptionsdekret legitimieren könne

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view